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Zeitlohn
Der Zeitlohn ist eine Lohnform, bei dem unmittelbar die Zeit vergütet wird. Deshalb wird der Zeitlohn oft nicht dem Leistungslohn zugerechnet. Diese Auffassung ist falsch. Der Unternehmer, der einen Arbeitnehmer in einer bestimmten Lohngruppe einstellt, erwartet von diesem auch eine bestimmte Leistung. Erbringt der Arbeitnehmer eine niedrigere als die erwartete (durchschnittliche oder normale) Leistung, dann wird ihm gekündigt werden (Änderungskündigung, Entlassungskündigung). Erbringt er eine höhere Leistung, dann wird er eine Leistungszulage erhalten oder in eine höhere Lohngruppe eingestuft werden. Insoweit ist auch der Zeitlohn ein mittelbarer Leistungslohn.
Entlohnungsform nach der Arbeitszeit entweder als Stundenlohn oder Monatsgehalt.
Zeitlohn ist ein Arbeitsentgelt, das sich nach der Stundenzahl richtet, die ein Mitarbeiter im Unternehmen anwesend ist (Lohnformen).
Für das Arbeitsentgelt gilt:
Zeitlohn = geleistete Arbeitsstunden ? Lohnsatz je Stunde
Problem:
(1) Beim Zeitlohn fehlt der Anreiz, die Leistung zu steigern. Minderleistungen führen zu steigenden Lohnstückkosten.
(2) In vielen Bereich en ist der Zeitlohn dennoch die zweckmäßigste Lohnform, zum Beispiel bei
- dispositiven und Qualitätsarbeiten,
- gefährlichen Tätigkeiten,
- festgelegter Arbeitsgeschwindigkeit (z. B. Fließband),
- Bereitschaftsdienst und Überwachungstätigkeiten.
Hinweis:
(1) Im Kern ist auch der Zeitlohn ein Leistungslohn, da langfristig die Normalleistung erwartet wird.
(2) Auch in der Einteilung der Mitarbeiter in verschiedene Leistungsstufen mit unterschiedlichen Lohnsätzen je Stunde ist ein Übergang des Zeitlohns zum Leistungslohn zu sehen.
(3) Der Zeitlohn gehört im Regelfall zu den Gemeinkosten (Ausnahme: festgelegte Arbeitsgeschwindigkeit) und läßt sich nicht direkt den Kostenträgern zurechnen.
ist die Entlohnungsform für eine Tätigkeit nach Stunden, Tagen, Wochen, Monaten (Stundenlohn, Wochenlohn, Gehalt). Ursachen für die Anwendung des Zeitlohnes sind
1. die Unbestimmbarkeit der Zeit pro Arbeitsgang, insbesondere bei Qualitäts- oder dispositiver Arbeit;
2. gefahrengeneigte Arbeit;
3. festgelegte Leistung pro Periode (Arbeit am Fließband).
In der Kostenrechnung sind Zeitlöhne in der Regel Gemeinkosten, die nicht direkt (Ausnahmen siehe Punkt 3 der Ursachen) einem Kostenträger zugerechnet werden können. Je nachdem, in welchem Unternehmensbereich die Zeitlöhne anfallen, können sie mittels spezifischer Zuschlagssätze auf der entsprechenden Zuschlagsgrundlage den Kostenträgern zugerechnet werden.
Lohnformen
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