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Zeitverschleiß

Zeitverschleiß ist neben dem Gebrauchsverschleiß eine der beiden Abschreibungsursachen (Abschreibung, Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß, gebrochene Abschreibung).

Zeitverschleiss ist der Verschleiss an Gebrauchsgütern (Maschinen, Anlagen), der im Gegensatz zum Gebrauchsverschleiß unabhängig von der Ausbringung oder Beschäftigung anfällt, z.B. durch technische Überalterung, Lizenzablauf, Korrosion, Bedarfsverschiebungen am Markt usw. Der Zeitverschleiß ist als Kosten anzusetzen und in der Höhe der Abschreibungen zu berücksichtigen.

 

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