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Zeitverschleiß
Zeitverschleiß ist neben dem
Gebrauchsverschleiß
eine der beiden
Abschreibungsursachen
(
Abschreibung
,
Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß
,
gebrochene Abschreibung
).
Zeitverschleiss ist der Verschleiss an
Gebrauchsgüter
n (
Maschinen
,
Anlagen
), der im Gegensatz zum
Gebrauchsverschleiß
unabhängig von der
Ausbringung
oder
Beschäftigung
anfällt,
z
.
B
. durch technische Überalterung, Lizenzablauf, Korrosion, Bedarfsverschiebungen am
Markt
usw. Der Zeitverschleiß ist als
Kosten
anzusetzen und in der Höhe der
Abschreibungen
zu berücksichtigen.
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