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Zentralbank
Notenbank
für die Währungs und Kreditpolitik sowie den Zahlungsverkehr eines Staates notwendige Institution; in der Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank. (Europäische Zentralbank)
Central Bank, Banque d’Emission, Zentralnotenbank Bezeichnung für das Währungs- und Kreditinstitut eines Staates, das mit dem Recht (in der Mehrzahl der Staaten dem Monopol) zur Ausgabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) ausgestattet ist. Die Zentralbank regelt darüber hinaus den Zahlungsverkehr im Inland, sorgt für die reibungslose Abwicklung von Transaktionen mit ausländischen Währungen und wickelt in der Regel die Kredit- und Finanzpolitik des Staates banktechnisch ab. Häufig befindet sie sich in Staatsbesitz (Deutsche Bundesbank) oder steht zumindest unter staatlicher Aufsicht (Federal Reserve System (FRS)).
ist das zentrale Organ zur Steuerung des Geld- und Kreditwesens einer Volkswirtschaft . Zentralbanken sind neben den Regierungen Träger der Wirtschaftspolitik und handeln nach den gesamtwirtschaftlichen Zielen eines Staates (vgl. Magisches Viereck). In Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung erfüllen Zentralbanken hauptsächlich vier Funktionen: 1. Notenausgabe (die Zentralbank ist Notenbank, sie bestimmt die Zentralbankgeldmenge); 2. Refinanzierungsmöglichkeit für die Kreditinstitute (und dadurch Möglichkeit zur Steuerung der Geldschöpfung; Diskont, Lombard); 3. Gewährung von Krediten an die öffentlichen Haushalte und Abwicklung von deren Zahlungsverkehr; 4. Verwaltung der Währungsreserven (hauptsächlich Devisen zur Intervention); des weiteren unterhält die Zentralbank die Beziehungen zu internationalen Wahrungsorganisationen wie Internationaler Währungsfonds und EWS. Zentralbank in der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Bundesbank, in Österreich die Österreichische Nationalbank, in der Schweiz die Schweizerische Nationalbank.
Die Zentralbank ist die Notenbank eines Staates, bei den Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion ab 2002 die Notenbank der Eurozone ( Europäische Zentralbank). Die deutsche Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank. Bekannt ist auch die amerikanische Zentral- bzw. Notenbank, die Federal Reserve Bank. Die Zentralbank ist als alleinige Bank zur Ausgabe von Banknoten berechtigt, sie hat daher das Notenausgabemonopol. Zentralbanken sind daneben Hüter der Preis- und Währungsstabilität, wofür sie über das wirkungsvolle Regulierungsinstrument der Zinspolitik verfügen (Leitzinsen), und sie sind Hüter der Währungsreserven. Eine Zentralbank ist sowohl Bank des Staates als auch Bank der Banken, (Bundesbank)
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