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Zentralbereichsorganisation

Zentralbereiche sind dauerhaft angelegt, betreffen auch die Exekutive und beziehen sich nur auf eine Funktion, meist einen unternehmensinternen (wie Steuern, Finanzen, Personal, Controlling etc.) in Abgrenzung zu marktnahen Bereichen (Absatz). Zentralbereiche sind meist funktional organisiert und bieten in Kombination mit dem Objektmanagement der marktnahen Bereiche eine Nutzung der gemeinsamen Vorteile unter weitgehender Vernachlässigung der Nachteile. le nach Dominanz überwiegt der Charakter der Funktionsorganisation oder der Objektorganisation, bei Gleichberechtigung entsteht eine Matrixorganisation. Die Vorteile liegen a) in der Entlastung und Unterstützung der Leitungsinstanzen auf allen Ebenen, und zwar hinsichtlich derjenigen Aufgaben, die mutmaßlich von meist funktionalen Spezialisten besser erledigt werden können als innerhalb der Linie; b) in der Nutzbarmachung und Auslastung kostenintensiver Fachspezialisten und Anlagen
für das gesamte Unternehmen. Durch Zusammenlegung von Querschnittsaufgaben verschiedener Objektbereiche wird die Qualität der Arbeitsleistung verbessert; c) in der Erleichterung der Koordinierung bestimmter Aufgaben. So wird die in der Linie oft unterentwickelte Querabstimmung durch das Zusammenlaufen bestimmter Funktionen in der entsprechenden Zentralabteilung wesentlich verbessert; d) in der Kennzeichnung durch eher funktionale als hierarchische Autorität. D.h., der jeweils kompetenteste Mitarbeiter erfüllt die anstehenden Aufgaben, die eher marktnahen werden im Objektbereich erledigt, die eher administrativen in der Zentralabteilung. Die Nachteile liegen a) im Erfordernis eines hohen Spezialistenbedarfs, denn im funktionalen Zweig der Aufbauorganisation werden qualifizierte Experten benötigt; b) in der Gefahr von Kompetenzstreitigkeiten, da die Belange von Objektbereich und Zentralabteilung ineinander greifen. Dabei wirken sich vor allem die vielfältigen Schnittstellen als Informationsfallen aus; c) in der Versuchung übermäßigen Ressortdenkens im Zentralbereich und ungenügender Berücksichtigung der Objektbereiche. Dies ist umso bedauerlicher, als die marktnahen Bereiche erfolgsentscheidend für das Unternehmen sind; d) im Autonomieverlust der operativen Einheiten, die auch nur noch eingeschränkt ergebnisverantwortlich sein können. Dies gilt umso mehr, je stärker Entscheidungsbefugnisse in den Zentralbereichen verankert sind.

 

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