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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zentrale (Notfall-)Aufnahme

In der Gesundheitswirtschaft: Die zentrale (Notfall-)Aufnahme ist die interdisziplinäre Leitstelle eines Krankenhauses, die insbesondere die interdisziplinärer Erstbetreuung, aber auch die Abstimmung der Organisation auf die Patienten- und Behandlungsbedürfnisse, besonders bei Akuterkrankungen, übernimmt. Sie folgt dem Vorbild des amerikanischen „Emergency Room“ und kümmert sich um alle Patienten, die angemeldet oder als Notfall in ein Krankenhaus kommen. Zum zentralen Aufnahmebereich gehören standardmäßig die Aufnahmestation, die Zentralambulanz, die Notfallaufnahme und Untersuchungsbereiche. Die zentrale (Notfall-)Aufnahme ersetzt das frühere Konzept der getrennten Aufnahmestationen und Ambulanzen für jede einzelne Abteilung. Durch die interdisziplinäre Besetzung mit Ärzten und Pflegekräften verschiedener Abteilungen sowie die systematische – auch räumliche – Bündelung diverser Funktionsbereiche wie der Röntgendiagnostik im direkten Zusammenhang mit dem zentralen Aufnahmebereich kann die Diagnose schneller gestellt und können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Speziell für die Behandlung von Notfällen wird auch angestrebt, geeignete Behandlungs- und Operationsräumlichkeiten sowie eine Intensivstation in räumlicher Nähe der Notfallaufnahme anzusiedeln. Neben einer besseren Erstversorgung von Notfällen und einer schnelleren Diagnostik kann mit Hilfe des Konzeptes der zentralen (Notfall-)Aufnahme auch Personal wirtschaftlicher eingesetzt und eine schnelle Zuweisung der Patienten zur Weiterbehandlung in die richtige Abteilung besser gewährleistet werden. Damit unterstützt das Konzept der zentralen Aufnahmestation mit zentraler Notfallaufnahme auch die Gestaltung optimierter Prozesse und die Realisierung von Patientenpfaden.



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