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Zentrale Planungsinstanz

ist die Leitungsstelle, die alle Teilpläne sammelt und aufeinander abstimmt, so daß ein Gesamtsystem der Planung ( betriebliche Planung) entsteht. Sie kann von einem (Singularinstanz) oder von mehreren (Pluralinstanz) Entscheidungsträgern gebildet werden. Organisation der Kostenplanung: Arbeitet ein Betrieb mit Plankostenrechnung, so empfiehlt sich die Hinzuziehung der Kostenstellenleiter (Meister) nicht nur zu einer Kosten-, sondern auch zu einer Plandurchspraehe. Dabei kann die Wahl der Bezugsgrößen neu überdacht und der Sollverbrauch (Plankosten) festgelegt werden. Die notwendige Anpassung des –^ Verrechnungspreises an die Marktpreise sollte mit der Einkaufs-, die erwartete Beschäftigung (Planbezugsgröße) mit der Verkaufsabteilung abgestimmt sein.

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