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Zentrale Planungsinstanz

ist die Leitungsstelle, die alle Teilpläne sammelt und aufeinander abstimmt, so daß ein Gesamtsystem der Planung (–’ betriebliche Planung) entsteht. Sie kann von einem (Singularinstanz) oder von mehreren (Pluralinstanz) Entscheidungsträgern gebildet werden. Organisation der Kostenplanung: Arbeitet ein Betrieb mit Plankostenrechnung, so empfiehlt sich die Hinzuziehung der Kostenstellenleiter (Meister) nicht nur zu einer Kosten-, sondern auch zu einer Plandurchspraehe. Dabei kann die Wahl der Bezugsgrößen neu überdacht und der Sollverbrauch (Plankosten) festgelegt werden. Die notwendige Anpassung des –^ Verrechnungspreises an die Marktpreise sollte mit der Einkaufs-, die erwartete Beschäftigung (Planbezugsgröße) mit der Verkaufsabteilung abgestimmt sein.

 

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