A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zentrale Planungsinstanz
ist die
Leitungsstelle
, die alle Teilpläne sammelt und aufeinander abstimmt, so daß ein
Gesamtsystem
der
Planung
(–’
betriebliche Planung
) entsteht. Sie kann von einem (
Singularinstanz
) oder von mehreren (
Pluralinstanz
)
Entscheidungsträger
n gebildet werden.
Organisation
der
Kostenplanung
: Arbeitet ein
Betrieb
mit
Plankostenrechnung
, so empfiehlt sich die Hinzuziehung der
Kostenstellenleiter
(
Meister
) nicht nur zu einer
Kosten
-, sondern auch zu einer Plandurchspraehe. Dabei kann die Wahl der
Bezugsgröße
n neu überdacht und der Sollverbrauch (
Plankosten
) festgelegt werden. Die notwendige
Anpassung
des –^
Verrechnungspreise
s an die
Marktpreis
e sollte mit der Einkaufs-, die erwartete
Beschäftigung
(
Planbezugsgröße
) mit der
Verkaufsabteilung
abgestimmt sein.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zentrale Orte
Zentrale Route
Weitere Begriffe :
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Marktpreisrisiken
Management by Exception
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum