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Zentralisation

Die Zentralisation bezeichnet die organisatorische Zusammenfassung von Aufgaben bei einer Stelle nach bestimmten Kriterien. Als Formen der Zentralisation werden die Zusammenfassung nach dem Objektprinzip und nach dem Verrichtungsprinzip unterschieden. Unter Zentralisation wird auch die damit zusammenhängende Zusammenfassung von Entscheidungsbefugnissen verstanden. Sie beinhaltet eine Konzentration von Entscheidungen auf der höchsten Hierarchieebene. Gegensatz: Dezentralisation

ist eine grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeit von Organisationen. Zentralisation (bzw. Dezentralisation als Gegensatz) kann unter drei Gesichtspunkten entstehen: 1. Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen; Zentralisation besteht, wenn Entscheidungsbefugnisse auf bestimmte Stellen bzw. Instanzen konzentriert sind (z.B. Unternehmensspitze); Dezentralisation entsteht durch Delegation im Harzburger Modell. 2. Zuordnung von Aufgaben zu Stellen; Zentralisation entsteht, wenn gleichartige Aufgaben zusammengefaßt und einer bestimmten Stelle oder Abteilung zugeordnet werden (z.B. Finanzierungsaufgaben werden nicht in allen Unternehmensbereichen wahrgenommen, sondern in einer zentrale
n Finanzabteilung). 3. geographisch entsteht Zentralisierung, wenn einzelne Unternehmensteile räumlich konzentriert werden; Dezentralisation entsteht, wenn Unternehmensteile (Werke, Divisions, Filialen) räumlich (z.B. auf verschiedene Länder) verteilt werden.

Als Z. (Gegenteil: Dezentralisation) bezeichnet man die organisatorische Zusammenfassung von Aufgaben bei einer Stelle nach bestimmten Kriterien (Stellenbildung). In der Organisationslehre unterscheidet man vor allem zwischen der Verrich-tungs-Z. (Verrichtungsprinzip) (Zusammenfassung gleichartiger Verrichtungen) und der Objekt-Z. (Objektprinzip) (Zusammenfassung gleichartiger Objekte). Häufig, vor allem in der anglo-amerikanischen Literatur, wird der Begriff ausschließlich zur Kennzeichnung der Verteilung der Entscheidungsbefugnisse verwendet, wobei Z. Ausdruck dafür ist, daß eine Konzentration der Entscheidungsbefugnisse auf der höchsten Hierarchieebene besteht.

 

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