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Zentralverwaltungswirtschaft
Die Zentralverwaltungswirtschaft stellt eine
Wirtschaftsordnung
dar, in der von einer
zentrale
n
Stelle
des Staates aufgrund eines Planes
Produktion
und
Konsum
gelenkt und gestaltet werden. Sie wird auch als zentralgeleitete
Wirtschaft
oder
Planwirtschaft
bezeichnet.
Planwirtschaft
Die (reine)
Z
. ist wie die (reine)
Marktwirtschaft
ein theoretisches Konstrukt, das einen idealisierten Typus eines
Wirtschaftssystem
s darstellt. Mit dem Begriff der
Z
. wird eine Ordnungskonzeption bezeichnet, die die
Steuerung
des
Wirtschaftsprozess
es über eine
zentrale
Verwaltungsinstanz (Planungsbehörde) vorsieht. Die konstitutiven und koordinativen
Entscheidunge
n über den investiven und konsumtiven
Bedarf
sowie über die Art, die
Kombination
und die
Verwendung
der
Produktionsfaktoren
fließen in einen
volkswirtschaftlich
en
Gesamtplan
ein, der für alle produzierenden und konsumierenden
Wirtschaftseinheit
en obligatorisch ist. Die
Ziele
der zentral gesteuerten Betriebseinheiten resultieren folglich aus dem
Gesamtplan
. Das
Eigentum
an den materiellen
Produktionsfaktoren
obliegt weitgehend dem Staat oder quasistaatlichen
Institution
en. Die
Verfügbarkeit
über die
Produktionsfaktoren
wird durch administrative
Anweisung
en beschränkt.
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Zentralwert
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Eigentumsvorbehalt (EV)
Dezentralisation
Grundrechnung
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