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Zentralverwaltungswirtschaft

Die Zentralverwaltungswirtschaft stellt eine Wirtschaftsordnung dar, in der von einer zentralen Stelle des Staates aufgrund eines Planes Produktion und Konsum gelenkt und gestaltet werden. Sie wird auch als zentralgeleitete Wirtschaft oder Planwirtschaft bezeichnet.

Planwirtschaft

Die (reine) Z. ist wie die (reine) Marktwirtschaft ein theoretisches Konstrukt, das einen idealisierten Typus eines Wirtschaftssystems darstellt. Mit dem Begriff der Z. wird eine Ordnungskonzeption bezeichnet, die die Steuerung des Wirtschaftsprozesses über eine zentrale Verwaltungsinstanz (Planungsbehörde) vorsieht. Die konstitutiven und koordinativen Entscheidungen über den investiven und konsumtiven Bedarf sowie über die Art, die Kombination und die Verwendung der Produktionsfaktoren fließen in einen volkswirtschaftlichen Gesamtplan ein, der für alle produzierenden und konsumierenden Wirtschaftseinheiten obligatorisch ist. Die Ziele der zentral gesteuerten Betriebseinheiten resultieren folglich aus dem Gesamtplan. Das Eigentum an den materiellen Produktionsfaktoren obliegt weitgehend dem Staat oder quasistaatlichen Institutionen. Die Verfügbarkeit über die Produktionsfaktoren wird durch administrative Anweisungen beschränkt.

 

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