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Zession

Forderungs- (Forderung) bzw. Sicherungsabtretung; Sicherungsmittel bei Kreditvergabe meist als Forderungsübertragung aus Warenlieferungen von dem Sicherungsgeber (Kreditnehmer) auf den Sicherungsnehmer (Kreditgeber). Durch die Zession wird der Sicherungsnehmer zum Gläubiger.

Zession (deutsch Forderungsabtretung) ist eine vertragliche Abmachung, die die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) zum Inhalt hat.

Zusammenhang:

(1) Der Vertrag zwischen Altgläubiger und Neugläubiger ist formlos. Die Forderungsabtretung muß dem Schuldner nicht angezeigt werden (stille Zession).

(2) Die Forderungsabtretung ist im praktischen Fall abzuwägen und abzugrenzen gegenüber dem Forderungsverkauf, der beispielsweise beim Factoring vorkommt.

Siehe auch Forderungsabtretung.

Assignment, Cession, Abtretung von Forderungen Vertragliche Vereinbarung
zur Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Altgläubiger, Zedent) auf einen Neugläubiger (Zessionar). Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten. Er muß aber die Leistung des Schuldners an den Zedenten gegen sich gelten lassen, solange der Schuldner von der Abtretung keine Kenntnis hatte. Der Schuldner kann dem Zessionar alle Einwendungen entgegensetzen, die bereits zur Zeit der Abtretung gegen den Zedenten begründet waren. Ist die Abtretung schriftlich erfolgt, so ist der Schuldner gegenüber dem Zessionar nur gegen Aushändigung der Abtretungserklärung zur Leistung verpflichtet. Der Abtretungsvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Formvorschriften müssen jedoch dann beachtet werden, wenn zum Beispiel hypothekarisch gesicherte und/oder durch Order- bzw. Inhaberpapiere verbriefte Forderungen betroffen sind. Nicht zedierfähig sind Forderungen, deren Abtretung (nach §354a Handelsgesetzbuch ist die Abtretung trotz deren Ausschlusses gemäß §399 BGB unter den in §354a genannten Voraussetzungen gleichwohl wirksam) vertraglich ausgeschlossen, gesetzlich verboten (zum Beispiel unpfändbare Forderung) oder nicht ohne Änderung des Inhalts der Forderung möglich ist (gilt insbesondere bei Ansprüchen auf Dienstleistungen). Bei der offenen Zession teilt der Zedent die Forderungsabtretung dem Schuldner mit, so daß dieser mit befreiender Wirkung nur noch an den Zessionar Zahlungen leisten kann. Der Zessionar kann jedoch auch auf die Benachrichtigung des Schuldners verzichten (stille Zession) und läßt sich vom Zedenten Blankoabtretungsanzeigen unterschreiben, die er bei Bedarf ausfüllen und absenden kann. Erfolgt keine Mitteilung an den Schuldner, so kann dieser weiterhin mit befreiender Wirkung an den Altschuldner (Zedent) zahlen. Bei der Mantelzession verpflichtet sich der Zedent in einem Rahmenvertrag, laufend Forderungen bis zu einer wertmäßig festgelegten Höhe an den Zessionar abzutreten. Bei einer Globalzession werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen alle Drittschuldner oder einen bestimmten Kreis von Drittschuldnern schon zum Zeitpunkt ihrer Entstehung abgetreten. Darüber hinaus gibt es die Sicherungsabtretung von Forderungen (zum Beispiel zur Erlangung einer meist kurzfristigen Finanzierung (Zessionskredit)) und die Inkassozession (zum Beispiel an eine Bank zum Zwecke des Inkasso). Auch Mantel- und Globalzession sind ihrer Natur nach Sicherungsabtretungen.

 

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Zertifizierung nach ISO 9000
Zessionar

 

 
     
           
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