vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ausgestellt wird. Es dient dem Nachweis der bisherigen Tätigkeit und soll die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtern. Das Zeugnis enthält neben dem Namen des Arbeitnehmers eine Beschreibung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der in diesem Rahmen ausgeübten Tätigkeiten {einfaches Zeugnis). Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers werden auch Auskünfte über seine Führung und seine Leistung während des Arbeitsverhältnisses hinzugefügt {qualifiziertes Zeugnis). Die Angaben im Zeugnis müssen der Wahrheit entsprechen.