Drawingrights. Beim IWF satzungsm¤ssiges Recht der Mitgliedsl¤nder, Zahlungsbilanzkredite aufzunehmen, wenn die eigenen Mittel, die W¤hrungsreserven, zur Behebung von l¤nger andauernden Zahlungsbilanzproblemen nicht ausreichen. Jedes Mitgliedsland kann Devisen gegen eigene W¤hrung erhalten (ziehen, Ziehung) bis zum H¶chstbetrag von 200% seiner Quote, pro Jahr jedoch max. 25% der Quote. In den letzten Jahren sind von den Mitgliedsl¤ndern sodann f¼r F¤lle gr¶sserer und vor allem allgemeiner Zahlungsbilanzprobleme verschiedene Formen von Sonderziehungsrechten beschlossen worden.