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Zins
Preis, den der Schuldner für die befristete Überlassung von Geld bezahlen muß.
Man unterscheidet Fremdkapitalzinsen und Eigenkapitalzinsen. Hierbei kann es sich um eine nominelle (Nominalzinsfuß) oder effektive Verzinsung (Effektivzinsfuß) handeln.
Seitens der Banken wird zwischen Sollzinsen (für ausgereichte Kredite) und Habenzinsen (für hereingenommene Gelder) unterschieden, wobei den Sollzinsen die primäre Bedeutung zukommt. Sie werden als Mittel der Preispolitik genutzt und entweder als Nettozins oder Bruttozins (gesonderte Abrechnung von Zinsen und Bankspesen) berechnet. Die Höhe der Kredit(Soll)zinsen bestimmt sich nach folgenden Determinanten:
Geldbeschaffungskosten (Kosten für die Hereinnahme fremder Mittel, z. B. Sparzinsen, Refinanzierungskosten, Kosten für die Aufnahme von Mitteln am Geldmarkt): Ihre Höhe hängt primär von der Zinspolitik der Zentralnotenbank ab, und diese orientiert sich wiederum an der Zinssituation der internationalen Finanzmärkte. Die Geldbeschaffungskosten beeinflussen die Zinshöhe am stärksten. Die Risikokosten hängen von den Kreditrisiken ab. Je höher diese sind, um so höher ist die Risikoprämie anzusetzen. Ihre Höhe wird entscheidend von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, von den gestellten Kreditsicherheiten und von der Laufzeit des Kredits beeinflußt.
Verwaltungs- und Betriebskosten (insbesondere Personalkosten): Der Verwaltungskostenanteil je Kredit ist um so geringer, je höher der Kreditbetrag ist. Durch Maßnahmen der Bankautomation soll dieser Kostenanteil gesenkt werden.
Steueranteil: Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Gewinnanteil (Differenz zwischen dem am Markt realisierten Zins und den tatsächlichen Kosten): Dieser Anteil bestimmt sich nach der Marktsituation (Käufer- oder Verkäufermarkt), der Verhandlungsmacht von Kreditnehmer und Bank und der Zinselastizität des Kreditnehmers.
Zeitabhängiger Preis für die Überlassung von Geld. Die Berechnungsgrundlage wird regelmäßig als Zinssatz oder Zinsfuß angegeben, der ausdrückt, wieviel Prozent des Kapitals jährlich als Zins gegeben werden sollen. Werden die Zinsen anteilig nach Tagen berechnet, gilt folgende allgemeine Zinsformel: Nach der bürgerlich-rechtlichen oder englischen Zinsberechnungsmethode werden die Tage genau nach dem Kalender ausgezählt; das Jahr wird mit 365 bzw. im Schaltjahr mit 366 Tagen angegeben. Nach der Euro-Methode werden die Tage kalendermäßig ausgezählt, das Jahr wird mit 360 Tagen angesetzt. Diese Methode ist am Euromarkt und bei der Diskontierung von Wechseln üblich. In Deutschland ist die herkömmliche kaufmännische Zinsrechnung gewohnheitsrechtlich noch üblich. Dabei wird jeder Monat mit 30 Zinstagen, das Jahr mit 360 Zinstagen zugrunde gelegt. Zur Vereinfachung wird die Zinsformel wie folgt angewandt: Zinszahlen werden üblicherweise auf ganze Zahlen gerundet. Teilweise wird auf die Verzinsung von Pfennigbeträgen noch verzichtet.
Als Zins bezeichnet man den Preis für die zeitweise oder unbegrenzte Überlassung von Finanzierungsmitteln (Kapital). Zinsen stellen für den Empfänger der Finanzierungsmittel Aufwendungen dar, für den Finanzier Erträge.
Es gibt unterschiedliche Erhebungsformen (Berechnungsarten) für Zinsen. Sie können als Bestandshalte-preise an die Höhe der bereitgestellten Finanzierungsmittel während der Abrechnungsperiode anknüpfen (Nominalzinssatz, Überziehungsprovision) und sie können als Strömungspreise an den Zustrom an Finanzierungsmitteln gebunden werden (Bearbeitungsgebühr). Darüber hinaus sind kombinierte Berechnungsarten üblich.
Zinsen können sich auf unterschiedliche Abrechnungsperioden beziehen. Zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Erhebungsformen und Abrechnungsperioden für Zinsen berechnet man den Effektivzinssatz.
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