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Zinsabschlagsteuer
anrechenbarer Steuerabzug mit Vorauszahlungscharakter in Höhe von 30 % (Tafelgeschäfte 35 %) auf Kapitalerträge von Anleihen des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften, Industrieobligationen (- Obligationen), Pfandbriefen, Bankschuldverschreibungen, Zerobonds, Optionsanleihen, Disagio-Anleihen (Disagio), Index-Anleihen und Fremdwährungsanleihen. Dabei werden den Zinseinkommensbeziehern Freibeträge in Höhe von 1550 EUR bzw. 3100 EUR (ledig/verheiratet) auf Antrag (Freistellungsauftrag) eingeräumt.
Die Zinsabschlagsteuer gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (Gebietsansässige). Personen mit Wohnsitz im Ausland (Gebietsfremde) zahlen (Ausnahme bei Tafelgeschäften, die in Deutschland getätigt werden) keine Zinsabschlagsteuer.
Quellensteuer bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen: Erträge aus Sparguthaben , Anleihen, Obligationen, Pfandbriefen, Schatzbriefen u. ä. Kapitalanlagen, d.h. aus sog. Gläubigeranlagen, bei denen der Anleger Gläubiger eines Unternehmens, einer Körperschaft oder einer Privatperson wird. Von den Einnahmen abzüglich Werbungskosten abzüglich Sparerfreibetrag wird eine Zinsabschlagsteuer von 30 % erhoben (+ 5,5 % Solidaritätszuschlag). Die Zinsabschlagsteuer wird im Veranlagungsverfahren auf die Einkommensteuer angerechnet.
Kapitalertragsteuer auf Zinserträge, die die auszahlende Stelle, regelmäßig ein Kreditinstitut, bei jeder Zinszahlung oder Einlösung eines Zinsscheines einbehalten muss. Die Steuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie beträgt bei Zinsgutschrift auf Konten 30 %, bei Einlösung von Zinsscheinen 35 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Einbehalt kann bei der Zinsgutschrift auf Konten durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vermieden werden. Von der Abzugspflicht sind folgende Vorgänge ausgenommen:
Zinsen auf Konten bis zu 1 % p.a.,
einmalige jährliche Zinsgutschrift bis zu 20,00 EUR,
Bausparzinsen, wenn Wohnungsbauprämie gewährt wird,
-Zinsgutschriften unter Kreditinstituten,
Zinszahlung durch Private und Nicht-Bank-Unternehmen,
Auszahlung von Zinsen bestimmter Anleihen der Weltbank.
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