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Zinsanpassungsklausel

berechtigt den Kreditgeber, aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung im Kreditvertrag durch Erklärung gegenüber dem Schuldner den Zins jederzeit mit sofortiger Wirkung zu senken oder anzuheben. Die Klausel wird insbesondere von Sparkassen bei Hypothekarkrediten praktiziert, die durch Spareinlagen, welche kurzfristigen Schwankungen in der Verzinsung unterliegen, refinanziert werden. Zinsanpassungsklauseln bieten damit den Banken die Möglichkeit, das Zinsänderungsrisiko im Passivgeschäft auszuschließen und sind damit auf Zins- bzw. Rentabilitätskongruenz ausgerichtet.

 

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