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Zinsausgleich

Valutierung von Wechsel-/Scheck-/Lastschriftrückgaben durch die Deutsche Bundesbank erfolgt Valuta Verarbeitungstag der Retoure zuzüglich ein Arbeitstag. Dadurch entsteht der Zahlstelle (letzte Inkassostelle) ein valutarischer Verlust von bis zu drei Arbeitstagen, d. h. bei Wochenenden und Feiertagen entsprechend mehr. Da die erste Inkassostelle die Rückrechnung dem Einreicher üblicherweise Wert Gutschriftsvaluta des Forderungspapiers belastet, hat sie einen Zinsnutzen in gleicher Höhe. ? Wechselabkommen, Scheckabkommen und Lastschriftabkommen sehen daher vor, dass die Zahlstelle (letzte Inkassostelle) gegenüber der ersten Inkassostelle einen Zinsausgleich auf Basis des von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatzes in Rechnung stellen darf (derzeit für Rückgaben über 20.000 DM bzw. 10.225,84 EUR und Zinsverlust von mindestens 60 DM bzw. 30,68 EUR).

 

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