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Zinsausgleich
Valutierung
von
Wechsel
-/
Scheck
-/
Lastschriftrückgaben
durch die
Deutsche Bundesbank
erfolgt
Valuta
Verarbeitungstag der
Retoure
zuzüglich ein
Arbeitstag
. Dadurch entsteht der
Zahlstelle
(
letzte Inkassostelle
) ein valutarischer
Verlust
von bis zu drei
Arbeitstag
en, d. h. bei Wochenenden und
Feiertage
n entsprechend mehr. Da die
erste Inkassostelle
die
Rückrechnung
dem
Einreicher
üblicherweise
Wert
Gutschriftsvaluta des
Forderungspapier
s belastet, hat sie einen Zinsnutzen in gleicher Höhe. ?
Wechselabkommen
,
Scheckabkommen
und
Lastschriftabkommen
sehen daher vor, dass die
Zahlstelle
(
letzte Inkassostelle
) gegenüber der ersten
Inkassostelle
einen Zinsausgleich auf Basis des von der
Deutschen Bundesbank
bekannt gegebenen
Basiszinssatz
es in
Rechnung
stellen darf (derzeit für
Rückgabe
n über 20.000 DM bzw. 10.225,84 EUR und Zinsverlust von mindestens 60 DM bzw. 30,68 EUR).
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Zinsausgleichsvereinbarung
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Axiologie
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