Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zinseszinseffekt

Fällige Zinsen auf Einlagen (Einlagengeschäft), die nicht zur Auszahlung gelangen, sondern der Einlage zugeschrieben werden, oder fällige Zinsen für Darlehen, die vom Darlehensnehmer nicht gezahlt, sondern der Darlehenssumme zugeschrieben werden, werden beide nach Zuschreibung verzinst. Um diese Zinseszinsen nach § 248 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches von den gesetzwidrigen Zinseszinsen des Absatz 1 abzugrenzen (Zinseszins), empfiehlt sich für die Tatbestände des § 248 Abs. 2 der wertfreiere Begriff Zinseszinseffekt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zinseszins
Zinseszinsen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Qualified Opinion Finanzierung, Arten der Limitationalität
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum