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Zinsfuß
(
Zinssatz
)
(1) der in
Prozent
ausgedrückte
Preis
für
Fremdkapital
. Er hat seine
Basis
in den Refinanzierungskosten des
Kreditgeber
s und wird in seiner Höhe außerdem durch die Dauer der Fremdkapitalüberlassung, die
Bonität
des
Kreditnehmer
s, die
Qualität
der gestellten
Sicherheiten
usw. bestimmt. Seine zeitliche
Bezugsbasis
ist i. d.
R
. ein Jahr, kenntlich gemacht durch den Zusatz p. a. (
pro anno
).
Neben dem landesüblichen Zinsfuß (
Durchschnitt
des
Effektivzinsfuß
es für
Staatsanleihen
,
Pfandbriefe
und erstellige
Hypothek
en) kennt
man
noch den banküblichen Zinsfuß, der durch die einzelnen
Banken
autonom für die unterschiedlichen
Kreditarten
festgesetzt wird.
(2) In der
Kosten
- und
Investitionsrechnung
wird auch ein Zinsfuß für das
Eigenkapital
festgesetzt, der sich i. d.
R
. an
vergleichbar
e
Zinssätze
des
Kapitalmarkts
anpaßt. Der landesübliche Zinsfuß bildet dann die
Untergrenze
. Von besonderer Bedeutung sind der interne Zinsfuß (
Kapitalrentabilität
,
Rentabilität
) und der
Kalkulationszinssatz
.
Zinsfuß oder
Zinssatz
ist der in
Prozent
en ausgedrückte
Preis
für die
Überlassung von
Geldmittel
n.
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