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Zinsgleitklausel

(Zinsindexierung) vertragliche Sondervereinbarung zur Bindung des Nominalzinssatzes an einen Preisindex oder an die Preise bestimmter Güter (z. B. Gold, Öl etc.), um so Kapitalanleger vor inflationsbedingten Verlusten zu schützen. Weiterhin möglich ist die Koppelung des Nominalzinssatzes an einen Referenzzinssatz (z. B. LIBOR, FIBOR), um die Kreditgeber vom Zinsänderungsrisiko zu befreien (z. B. Floating Rate Notes) oder um den sonstigen Kapitalanlegern bei Investitionen in mittel- bis langfristige Kapitalanlage bei hohen Inflationsraten und steigendem Zinsniveau weitgehenden Schutz vor Kapitalverlust (unveränderte Bonität des Schuldners unterstellt) zu gewähren. Kapitalanlagen mit Zinsindexierung haben selbst in Phasen steigender Zinssätze eine hohe künstliche Liquidität.
Durch die Bindung des Nominalzinssatzes an eine der oben bezeichneten Größen ergibt sich ? zu einem vertraglich fixierten Stichtag ? eine automatische Zinsanpassung bei Veränderung der Basisgröße.

 

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