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Z
Zinsgleitklausel
(
Zinsindexierung
)
vertraglich
e Sondervereinbarung zur Bindung des
Nominalzinssatz
es an einen
Preisindex
oder an die
Preise
bestimmter
Güter
(
z
.
B
.
Gold
, Öl etc.), um so
Kapitalanleger
vor inflationsbedingten
Verluste
n zu schützen. Weiterhin möglich ist die
Koppelung
des
Nominalzinssatz
es an einen
Referenzzinssatz
(
z
.
B
.
LIBOR
,
FIBOR
), um die
Kreditgeber
vom
Zinsänderungsrisiko
zu befreien (
z
.
B
.
Floating Rate Notes
) oder um den sonstigen
Kapitalanleger
n bei
Investitionen
in
mittel
-
bis
langfristig
e
Kapitalanlage
bei hohen
Inflationsrate
n und steigendem
Zinsniveau
weitgehenden
Schutz
vor Kapitalverlust (unveränderte
Bonität
des
Schuldner
s unterstellt) zu gewähren.
Kapitalanlage
n mit
Zinsindexierung
haben
selbst in Phasen steigender
Zinssätze
eine hohe künstliche
Liquidität
.
Durch die Bindung des
Nominalzinssatz
es an eine der oben bezeichneten Größen ergibt sich ? zu einem
vertraglich
fixierten
Stichtag
? eine automatische
Zinsanpassung
bei
Veränderung
der Basisgröße.
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