Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zinskosten

Die Zinskosten sind der bewertete Verzehr im Sinne der Nutzung von Kapital im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung.

Zinsen, die zu Ausgaben führen, fallen nur für das Fremdkapital an. Der Produktion liegt jedoch auch die Nutzung von Eigenkapital zugrunde. Daher ist es zweckmäßig, als Berechnungsgrundlage für die Zinskosten das betriebsnotwendige Kapital zu verwenden. Da die tatsächlich gezahlten Zinsen sehr unterschiedlich anfallen, werden die Zinskosten mit einem einheitlichen Zinssatz (Kalkulationszinsfuß), der sich am langfristigen Zinssatz ausrichtet, auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals errechnet. Man erhält so die
kalkulatorische Zinsen. Tatsächlich gezahlte Zinsen werden als neutraler Aufwand in der Klasse 2 des Kontenrahmens verbucht, wodurch auch der Verschuldungskoeffizient in seiner Wirkung auf die - Kostenrechnung kompensiert wird. Die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital sind Zusatzkosten
. Sind die tatsächlich zu bezahlenden Fremdkapitalzinsen höher als die in der Kostenrechnung angesetzten Beträge, dann stellt die Differenz wertverschiedene Aufwendungen dar.


sind der bewertete Verzehr im Sinne der Nutzung von Kapital im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung. Zinsen, die zu –+ Ausgaben führen, fallen nur für das –’ Fremdkapital an. Der Produktion liegt jedoch auch die Nutzung von Eigenkapital zugrunde. Daher ist es zweckmäßig, als Berechnungsgrundlage für die Zinskosten das betriebsnotwendige Kapital zu verwenden. Da die tatsächlich gezahlten Zinsen sehr unterschiedlich anfallen, werden die Zinskosten mit einem einheitlichen Zinssatz (–’ Kalkulationszinsfuß), der sich am langfristigen Zinssatz ausrichtet, auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals errechnet. Man erhält so die kalkulatorischen Zinsen. Tatsächlich gezahlte Zinsen werden als neutraler Aufwand in der Klasse 2 des Kontenrahmens verbucht, wodurch auch der Verschuldungskoeffizient in seiner Wirkung auf die Kostenrechnung kompensiert wird. Die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital sind Zusatzkosten. Sind die tatsächlich zu bezahlenden Fremdkapitalzinsen höher als die in der Kostenrechnung angesetzten Beträge, dann stellt die Differenz –› wertverschiedene Aufwendungen dar.
Siehe kalkulatorische Zinsen


Zinskosten werden in der Kostenrechnung für die Überlassung von Eigenkapital und Fremdkapital angesetzt und verrechnet. Jede Kapitalbindung führt zu entsprechenden Zinskosten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zinskorridor
Zinskriterium

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Miete Standortbewertung Börsennotierung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum