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Zinsswap

(Interest Rate Swap) Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung ist es, einerseits die Zinskosten der Vertragspartner zu senken. Dies ist dadurch erreichbar, daß die Swap-Partner auf den Märkten unterschiedliche Bonitätseinstufungen erfahren. Andererseits dienen derartige Vereinbarungen im Regelfall einem der Partner zur Absicherung gegen das Zinssatzänderungsrisiko. Die Technik des Zinsswap orientiert sich an folgendem Grundmuster: Unternehmung A übernimmt von Unternehmung B deren Zinsverpflichtung (z. B. aus einem zinsvariablen Kredit), Unternehmung B die Zinsverpflichtung von A aus einem zinsfixen Kredit.

Spezielles Swapgeschäft, bei dem Kredite zu unterschiedlichen Zinsen aufgrund einer Vereinbarung der Kreditnehmer ausgetauscht werden. Diese nützen damit unterschiedliche Marktstellungen aus, die nicht genau ihrem Bedürfnis entsprechen.

 

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