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Y
Z
Zinsswap
(
Interest Rate Swap
)
Vereinbarung
, die auf den
Tausch
von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser
Vereinbarung
ist es, einerseits die
Zinskosten
der
Vertragspartner
zu
senke
n. Dies ist dadurch erreichbar, daß die
Swap
-
Partner
auf den Märkten unterschiedliche Bonitätseinstufungen erfahren. Andererseits dienen derartige
Vereinbarung
en im Regelfall einem der
Partner
zur
Absicherung
gegen das
Zinssatzänderungsrisiko
. Die
Technik
des Zinsswap orientiert sich an folgendem Grundmuster:
Unternehmung
A übernimmt von
Unternehmung
B
deren Zinsverpflichtung (
z
.
B
. aus einem
zinsvariablen
Kredit
),
Unternehmung
B
die Zinsverpflichtung von A aus einem zinsfixen
Kredit
.
Spezielles
Swapgeschäft
, bei dem
Kredite
zu unterschiedlichen
Zinsen
aufgrund einer
Vereinbarung
der
Kreditnehmer
ausgetauscht werden. Diese nützen damit unterschiedliche
Marktstellung
en aus, die nicht genau ihrem
Bedürfnis
entsprechen.
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