| |
|
|
Zivilprozeßordnung
Die ZPO regelt den Zivilprozeß (Streitverfahren in Angelegenheiten des Privatrechts). Sie regelt insbesondere den Klageweg, Anträge der Parteien, Fortgang der Verhandlung, Urteilsverfahren usw. Sie ist insbesondere von Bedeutung für die Regelung von Unterhaltsund Lohnpfändungsverfahren (Lohn).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|