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Zollfaktura

Zollfaktura ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist. Es wird also ersichtlich, aus welchem Land die Ware kommt. Sie dient als Grundlage für die Verzollung einer Ware im Empfängerland, also den ausländischen Zollbehörden. Die zollrechtlichen Vorschriften bestimmter Länder erfordern die Ausstellung derartiger Rechnungen.

Customs Invoice
Handelsrechnung, die im wesentlichen denselben Zweck hat wie die Konsulatsfaktura. Sie wird auf einem zollrechtlich vorgeschriebenen Formular erstellt, braucht jedoch nicht von einem Konsulat beglaubigt zu werden. Zur Bestätigung reicht die Übereinstimmung des Rechnungsbetrages mit dem Warenwert und eine entsprechende schriftliche Erklärung mit Unterschrift des Exporteurs und gegebenenfalls eines Zeugen aus. Sie muß immer eine Ursprungserklärung (UE) über die eingeführte Ware enthalten. Es bedarf daher keines besonderen Ursprungszeugnisses (U).

ist eine vereinfachte Form der Konsulatsfaktura. Sie dient ebenfalls als Grundlage für die Errechnung von Wertzöllen. Der Bestätigungsvermerk wird hier von der Industrie- und Handelskammer angebracht.

 

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