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Zollflugplatz
Im Bundesanzeiger (BAnz) bekanntgegebene Zollflugplätze, auf denen aus Drittländern einfliegende Luftfahrzeuge landen und von denen ausfliegende Luftfahrzeuge abfliegen müssen (Zollflugplatzzwang). Ausnahmen gelten nur in Fällen höherer Gewalt, dringender Gefahr oder aufgrund behördlicher Weisungen (Zollstraßen).
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