A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zollgarantie
Customs Guarantee
,
Garantie de Douane
sind
Avale
in
Form
von
Garantien
oder
Bürgschaften
von im
Einfuhrland
ansässigen oder als Garant/
Bürge
dort akzeptierten
Banken
zur finanziellen
Absicherung
der
Zollbehörden
für den Fall, daß der
Importeur
seinen Pflichten im Rahmen der Zollabwicklung, wie
Zahlung
von
Steuern
und
Zinsen
, Wiederausfuhr von nur vorübergehend importierter Ware, nicht nachkommt. Eine Zollgarantie erleichtert die
Abwicklung
des Einfuhrverfahrens. Ihre Höhe wird von den
Zollbehörden
festgelegt. Gemeinschaftsrechtliche
Grundlage
für Zollschulden dieser Art werden durch
Verordnung
en des
Europäischen Rat
es (1989) und der
Europäischen Kommission
(1990) geregelt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zollfreizonen
Zollgebiet
Weitere Begriffe :
Nachkalkulation mit Kostenabweichungen
Reiner Gewinnzuschlag
Werkzeug
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum