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Zollgarantie

Customs Guarantee, Garantie de Douane sind Avale in Form von Garantien oder Bürgschaften von im Einfuhrland ansässigen oder als Garant/Bürge dort akzeptierten Banken zur finanziellen Absicherung der Zollbehörden für den Fall, daß der Importeur seinen Pflichten im Rahmen der Zollabwicklung, wie Zahlung von Steuern und Zinsen, Wiederausfuhr von nur vorübergehend importierter Ware, nicht nachkommt. Eine Zollgarantie erleichtert die Abwicklung des Einfuhrverfahrens. Ihre Höhe wird von den Zollbehörden festgelegt. Gemeinschaftsrechtliche Grundlage für Zollschulden dieser Art werden durch Verordnungen des Europäischen Rates (1989) und der Europäischen Kommission (1990) geregelt.

 

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