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Zollkodex (ZK)

systematisiert das Zollrecht der EG, da er eine Vielzahl von einzelnen Verordnungen zusammenfaßt und eine Reihe von einzelstaatlichen Vorschriften ersetzt. Damit gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Zollwesen. Er regelt jedoch nicht alle Aspekte des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. So werden bestimmte handelspolitische Maßnahmen wie Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen und Verbotsregelungen (noch) nicht erfaßt. Auch Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens sind (noch) nicht berücksichtigt. Hier gelten weiterhin Vorschriften der Abgabenordnung (AO), und zwar insbesondere für den Strafrechtsbereich und das Vollstreckungswesen. Die Rechtsgrundlagen im Zollwesen werden ergänzt durch die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO), das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG), die Zollverordnung (ZolIV), den Gemeinsamen Zolltarif (GZT), die Dienstanweisung zum Zollkodex, das Umsatzsteuergesetz (Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)) und die Abgabenordnung (AO).

 

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