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Zollkodex (ZK)
systematisiert das
Zollrecht der EG
, da er eine Vielzahl von einzelnen
Verordnung
en zusammenfaßt und eine Reihe von einzelstaatlichen Vorschriften ersetzt. Damit gilt in allen Staaten der
Europäischen Union
(
EU
) eine einheitliche
Rechtsgrundlage
für das Zollwesen. Er regelt jedoch nicht alle Aspekte des grenzüberschreitenden
Warenverkehr
s. So werden bestimmte handelspolitische
Maßnahmen
wie Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen und Verbotsregelungen (noch) nicht erfaßt. Auch Fragen des
Rechtsbehelfsverfahren
s sind (noch) nicht berücksichtigt. Hier gelten weiterhin Vorschriften der
Abgabenordnung (AO)
, und zwar insbesondere für den Strafrechtsbereich und das Vollstreckungswesen. Die
Rechtsgrundlage
n im Zollwesen werden ergänzt durch die
Zollkodex
-
Durchführungsverordnung
(ZK-DVO), das
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
, die
Zollverordnung (ZolIV)
, den Gemeinsamen Zolltarif (GZT), die Dienstanweisung zum
Zollkodex
, das
Umsatzsteuergesetz
(
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
) und die
Abgabenordnung (AO)
.
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