Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zollkodex

[s.a. Zollrecht] Der Zollkodex (ZK), der am 1.1.1994 in Kraft trat, repräsentiert seither die kodifizierte Fassung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft. Mit seiner Einführung wurden eine Reihe gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Vorschriften aufgehoben bzw. ersetzt (vgl. Schroth, 2001, S. 587).

Der Zollkodex hat darüber hinaus zahlreiche Änderungen des Zollrechts vorgenommen, die dieses kohärenter machen, vereinfachen und gewisse noch vorhandene Lücken schließen, um ein umfassendes gemeinschaftliches Regelwerk zu schaffen. Eine Lücke wurde aus der Sicht der Gemeinschaft vor allem bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr geschlossen, die gemeinschaftsrechtlich bislang nur in Richtlinien geregelt war (vgl. Olbrich, 1994, S. lf.). So sind beispielsweise im Artikel 23 ZK die Ur-sprungswaren geregelt, die in Zusammenhang mit dem Ursprungslandprinzip von Bedeutung sind (Bestimmungslandprinzip).

Der Zollkodex regelt jedoch nicht alle Aspekte des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Bestimmte Uberwachungs- und Schutzmaßnahmen, Mengenbeschränkungen, Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die derzeit im Außenwirtschaftsge-setz, in der Außenwirtschaftsverordnung und in einigen Sondergesetzen geregelt sind, fallen nicht unter den Geltungsbereich des Zollkodex (vgl. Schroth, 2001, S. 588).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zollgut
Zollkodex (ZK)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Commitment Period Betriebliche Sozialpolitik Europäisches Patentamt
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum