Zollkontingente sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften vorgesehene zolltarifliche Abgabenbegünstigungen durch Ermäßigung des Zollsatzes bis hin zum Null-Satz, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gewährt werden, bis die vorgesehene Einfuhrmenge erreicht ist. Ein Zollkontingent endet beim Erreichen des festgelegten Einfuhrvolumens. Ohne weiteren Rechtsaktgilt dann statt des begünstigten Abgabensatzes der Regelzollsatz (Art. 20 Abs. 5a Zollkodex (ZK)). Die Kontingentmenge ist auf die gesamte Europäische Gemeinschaft (EG) bezogen. Dementsprechend erfolgt die Verwaltung der Kontingente letztlich durch die Europäische Kommission.