Gravierende Veränderungen durch Verarbeitung können zu Veränderungen der Ursprungseigenschaften einer Ware führen, die eine entsprechende Neuklassifizierung im Rahmen der Zollpositionsnummern notwendig machen. Im Rahmen der Brüsseler Nomenklatur wird daher von einem Zolltarifsprung gesprochen, wenn eine Be- oder Verarbeitung einer Ware zu einer Korrektur (Veränderung) der vierstelligen Zollpositionsnummer führt. Dieser Aspekt hat im Rahmen der Ursprungsregeln der Präferenzabkommen neue Bedeutung erlangt.