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Zulassungsstelle

überwacht an der Börse die Zulassung der Wertpapiere zum amtliche Handel ( Börsenzulassung). Sie entscheidet über die Zulassung der Wertpapiere, die mit amtlicher Feststellung des Börsenpreises (amtliche Notierung) an der Börse gehandelt werden, soweit nicht in § 41 BörsG oder anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist. Außerdem kontrolliert die Zulassungsstelle die Einhaltung aller Pflichten, die sich aus der Zulassung für den Emittenten und das antragstellende Kreditinstitut ergeben.

 

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