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Zulassungsstelle
überwacht an der
Börse
die
Zulassung
der
Wertpapiere
zum
amtliche
Handel
(
Börsenzulassung
). Sie entscheidet über die
Zulassung
der
Wertpapiere
, die mit
amtlicher
Feststellung des
Börsenpreise
s (
amtliche Notierung
) an der
Börse
gehandelt werden, soweit nicht in § 41
BörsG
oder anderen
Gesetze
n etwas anderes bestimmt ist. Außerdem kontrolliert die Zulassungsstelle die Einhaltung aller Pflichten, die sich aus der
Zulassung
für den
Emittenten
und das antragstellende
Kreditinstitut
ergeben.
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