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Zulieferer
Nach Maßgabe der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
ein Gebietsansässiger, der aufgrund eines
Vertrag
es mit einem GebietsfremdenNare an einen
Exporteur
liefert, der sie nach Be- oder
Verarbeitung
oder zusammen mit anderen
Waren
aufgrund eines weiteren
selbständig
en
Vertrag
es mit einem
Gebietsfremde
n exportiert (
Zulieferung bei der Ausfuhr
).
sind Urproduktions-,
Industrie
-, Dienstleistungs- und
Handelsbetriebe
, die an andere
Unternehmen
Vorleistungen
liefern, welche bei diesen in die
Produktion
eingehen.
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