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Zulieferung bei der Ausfuhr
bezeichnet die von einem
Gebietsansässige
n (
Zulieferer
) an einen ausländischen
Kunden
verkaufte
Warenlieferung
, die jedoch auf dessen
Wunsch
nicht in das
Ausland
, sondern an einen anderen
Gebietsansässige
n (
Ausführer
) versendet wird. Der
Ausführer
verbringt die
Waren
- nach vorheriger Be- oder
Verarbeitung
oder unverändert - zusammen mit anderen
Waren
aufgrund eines eigenen
Vertrag
es mit einem
Gebietsfremde
n ins
Ausland
.
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Zündwarenmonopol
Weitere Begriffe :
Mengengerüst / Wertgerüst
Doppelgesellschaft
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