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Zusammengesetzte Kosten
Zusammengesetzte
Kosten
sind gleichbedeutend mit
sekundär
en
Kosten
, die für die
Leistungen
von
Hilfskostenstellen
im Rahmen der
innerbetrieblich
en
Leistungsverrechnung
veranschlagt werden. Die zusammengesetzten
Kosten
(
sekundäre Kosten
) einer
Stelle
bestehen aus von aussen
bezogene
n
Kosten
(=
primäre Kosten
) der leistenden
Kostenstelle
und den dieser
Stelle
zugerechneten
sekundär
en
Kosten
für
Leistungen
anderer
Hilfskostenstellen
.
Gegensatz:
primäre Kosten
.
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