Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zusatzaufträge

Zusatzaufträge sind Aufträge, die nach Festlegung der Produktionsmenge je Periode eingehen und die Verpflichtung zur Herstellung und Lieferung weiterer Ausbringungseinheiten zum Inhalt haben.

Problem:
Annahme oder Ablehnung von Zusatzaufträgen? Das ist die Frage. Die Antwort hängt unter anderem von der betrieblichen Beschäftigungssituation ab.

(1) Soll eine kurzfristige Planung für den Fall ohne innerbetriebliche Kapazitätsengpässe erstellt werden, so sind solche Zusatzaufträge anzunehmen, deren Preise mindestens den variablen Stückkosten entsprechen. Die variablen Stückkosten sind die kurzfristige Preisuntergrenze.

(2) Liegt ein innerbetrieblicher Kapazitätsengpaß vor, so sind bei kurzfristiger Planung jene Zusatzaufträge hereinzunehmen, deren spezifischer Deckungsbeitrag (= Bruttogewinn je Engpaßkapazitätseinheit) höher ist als der spezifische Deckungsbeitrag der durch die Zusatzaufträge verdrängten Erzeugnisse.

(3) Bestehen mehrere innerbetriebliche Kapazitätsengpässe, so ist die Lösung bei kurzfristiger Planung mit Hilfe der linearen Programmierung (LP) zu suchen.

(4) Bei langfristiger Planung gehören auch die Fixkosten zu den (entscheidungs-) relevanten Kosten. Es sind dann die Zusatzaufträge anzunehmen, deren Preise mindestens den gesamten Stückkosten entsprechen. Die gesamten Stückkosten sind die langfristige Preisuntergrenze.

Neben kostenrechnerischen sind bei Zusatzaufträgen stets auch absatz- und sortimentspolitische Aspekte zu beachten:

(1) Beeinflussen die Zusatzaufträge die Absatzmengen des Normalprogramms?

(2) Beeinflussen die Zusatzaufträge die Preise des Normalprogramms?

(3) Konkurriert der Zusatzauftraggeber mit der liefernden Unternehmung oder deren Stammkunden?

(4) Gibt es Kommunikation zwischen dem Zusatzauftraggeber und den Stammkunden der Lieferunternehmung?



zusätzliche Übernahme von Verpflichtungen zur Herstellung bzw. Lieferung bestimmter Güter und Leistungen. Zur Entscheidung über die Hereinnahme von Zusatzaufträgen ist die kurzfristige Preisuntergrenze zu ermitteln. Unter der Annahme, daß keine Engpässe vorhanden sind und daß keine Interdependenz zwischen den Preisen der übrigen Produkte und dem Preis des Zusatzauftrages besteht, ist die kurzfristige Preisuntergrenze des Zusatzauftrages gleich den Grenzselbstkosten. Bei Engpässen dürfen grundsätzlich keine Zusatzaufträge angenommen werden, die den Engpaß durchlaufen, es sei denn, sie weisen einen höheren Bruttogewinn pro Einheit der Engpaßbelastung als andere, den Engpaß belastende Aufträge auf. ’ Verdrängungskalkulation

Vorhergehender Fachbegriff: Zusatzauftrag | Nächster Fachbegriff: Zusatzaufwendung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Ökologische Steuerreform | Trade-mark | Einzelunternehmung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon