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Zusatzauftrag
zusätzliche Übernahme von
Verpflichtung
en zur
Herstellung
bzw.
Lieferung
bestimmter
Güter
und
Leistungen
. Zur
Entscheidung
über die Hereinnahme von
Zusatzaufträge
n ist die
kurzfristige Preisuntergrenze
zu ermitteln. Unter der
Annahme
, daß keine Engpässe vorhanden sind und daß keine
Interdependenz
zwischen den
Preise
n der übrigen
Produkte
und dem
Preis
des Zusatzauftrages besteht, ist die
kurzfristige Preisuntergrenze
des Zusatzauftrages gleich den
Grenzselbstkosten
. Bei Engpässen dürfen grundsätzlich keine
Zusatzaufträge
angenommen werden, die den
Engpaß
durchlaufen, es sei denn, sie weisen einen höheren
Bruttogewinn pro Einheit der Engpaßbelastung
als andere, den
Engpaß
belastende
Aufträge
auf. ’
Verdrängungskalkulation
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