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Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gehören zusammen mit den Andersleistungen zu den kalkulatorischen Leistungen und sind dadurch gekennzeichnet, daß ihnen kein Ertrag gegenübersteht; auch führen sie nicht zu Einnahmen (Abgrenzung).

Beispiel: Selbsterstellte Patente und Leistungen, die unentgeltlich abgegeben werden.

 

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