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Zuzahlung
Optionsanleihe
,
Wandelanleihe
Zuzahlungen sind
Zahlungen
der
Gesellschafter
einer
Kapitalgesellschaft
über den
Betrag
der
Einlage
am
gezeichneten Kapital
hinaus. Der
Betrag
der Zuzahlungen ist gemäß § 272
Abs
. 2
HGB
in die
Kapitalrücklage
unter den
Positionen
des
Eigenkapital
s auf der
Passivseite der Bilanz
einzustellen.
Über die
Einlage
hinausgehende
Zahlungen
der
Aktionäre
bezeichnet
man
als Zuzahlungen. Solche
Zahlungen
bralichen von den
Aktionäre
n der
AG
prinzipiell nicht geleistet zu werden (§ 54
AktG
1965). Bei einer
Kapitalerhöhung
gegen
Ausgabe
von
Vorzugsaktien
können aber Zuzahlungen geleistet werden, die in die
gesetzliche Rücklage
einzustellen sind.
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