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Zuzahlung

Optionsanleihe, Wandelanleihe
Zuzahlungen sind Zahlungen der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über den Betrag der Einlage am gezeichneten Kapital hinaus. Der Betrag der Zuzahlungen ist gemäß § 272 Abs. 2 HGB in die Kapitalrücklage unter den Positionen des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz einzustellen.


Über die Einlage hinausgehende Zahlungen der Aktionäre bezeichnet man als Zuzahlungen. Solche Zahlungen bralichen von den Aktionären der AG prinzipiell nicht geleistet zu werden (§ 54 AktG 1965). Bei einer Kapitalerhöhung gegen Ausgabe von Vorzugsaktien können aber Zuzahlungen geleistet werden, die in die gesetzliche Rücklage einzustellen sind.

 

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