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Zweck der Kostenrechnung

1. Die Kostenrechnung dient als primär internes Informationsinstrument folgenden Zwecken:

a) Ermittlung und Darstellung des Werteverzehrs (Kostenverursachung) und der damit verbundenen Leistungserstellung.

b) Prognose künftiger Kosten- und Leistungsentwicklungen; Information über kosten mäßige Vorteilhaftigkeit von Entscheidungsalternativen (z.B. Fertigungsprogrammplanung, Eigenherstellung Fremdbezug, Verfahrensvergleich, Preisgrenzen).

c) Bereichs- und abteilungsweise Vorgabe von Kosten und Leistungen zur zielbezogenen Steuerung des Unternehmens.

d) Kontrolle durch Gegenüberstellung von Planwerten (Prognosen und Vorgaben) und Ist-Werten sowie Analyse der ^ Abweichungen ( Kontrolle der Betriebsgebarung).

2. Daneben hat die Kostenrechnung externe Zweclo. zu erfüllen:

a) Lieferung von Kostendaten zur Bewertung der -• Halb- und Fertigfabrikate in der Handels und Steuerbilanz.

b) Ermittlung von Kostenpreisen bei öffentlichen Aufträgen LSP). Kostenrechnungszielsetzung, Budget, - Controlling

 

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Weitere Begriffe : Steuerst und ung Verrechnungssatzrechnung im Verwaltungsbereich Imitation
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