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Zweckerklärung
Vereinbarung
im Rahmen der
Bestellung
einer
Sicherheit
für einen
Kredit
, für welche
Verbindlichkeit
die
Sicherheit
gelten soll. Bei einer weiten Zweckerklärung
gilt
die
Sicherheit
meistens für alle
Forderungen
aus dem
Geschäftsbetrieb
eines
Kreditinstitut
s gegenüber einem
Kreditnehmer
. Bei
Privatperson
en wird regelmäßig eine enge Zweckerklärung vereinbart, nach der nur ein ganz bestimmter
Kredit
besichert wird.
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Zweckaufwendung (oder Betriebsaufwendung)
Zweckertrag
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Plazierungsrisiko
Leistungstiefe
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