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Zweite Hypothek

wirtschaftlich betrachtet eine Beleihung, die den Wert zwischen 60% bzw. 70% und 80%, oftmals 90% des Beleihungswerts ausschöpft und die gegenüber Risiken nur bedingt immun ist. Im Zeitpunkt der Hypothekenhergabe gilt sie nahezu als ebenso risikofrei wie eine erste Hypothek. Aufgrund des höheren Beleihungsumfangs können sich aber langfristig durch Wertschwankungen (gesamtwirtschaftlich, beim Grundstückseigentümer, im Ertrag, im Wert des Objekts) Risiken ergeben.
Für die zweitstellige Beleihung hat sich ein eigenes Spezialgeschäft organisiert, das durch die Bausparkassen ausgefüllt wird. Sie begegnen dem erhöhten Risiko durch schnellere Rückführung (dadurch erhöhte Tilgung).
Technisch bedeutet eine zweite Hypothek, daß sie an zweiter Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist. Eine technisch als zweitstellig bezeichnete Hypothek muß nicht wirtschaftlich einer zweiten Hypothek entsprechen, denn eine an zweiter Rangstelle im Grundbuch eingetragene Hypothek kann noch in den wirtschaftlich erststelligen Beleihungsraum (bis zu 60% bzw. 70% des Beleihungswerts) fallen.

 

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