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Zweite Hypothek
wirtschaftlich
betrachtet eine
Beleihung
, die den
Wert
zwischen 60% bzw. 70% und 80%, oftmals 90% des
Beleihungswerts
ausschöpft und die gegenüber Risiken nur bedingt immun ist. Im
Zeitpunkt
der Hypothekenhergabe
gilt
sie nahezu als ebenso risikofrei wie eine
erste Hypothek
. Aufgrund des höheren Beleihungsumfangs können sich aber
langfristig
durch
Wertschwankung
en (
gesamtwirtschaftlich
, beim Grundstückseigentümer, im
Ertrag
, im
Wert
des
Objekt
s) Risiken ergeben.
Für die zweitstellige
Beleihung
hat sich ein eigenes
Spezialgeschäft
organisiert, das durch die
Bausparkassen
ausgefüllt wird. Sie begegnen dem erhöhten
Risiko
durch schnellere Rückführung (dadurch erhöhte
Tilgung
).
Technisch bedeutet eine zweite
Hypothek
, daß sie an zweiter Rangstelle im
Grundbuch
eingetragen ist. Eine technisch als zweitstellig bezeichnete
Hypothek
muß nicht
wirtschaftlich
einer zweiten
Hypothek
entsprechen, denn eine an zweiter Rangstelle im
Grundbuch
eingetragene
Hypothek
kann noch in den
wirtschaftlich
erststelligen
Beleihungsraum
(bis zu 60% bzw. 70% des
Beleihungswerts
) fallen.
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