Z. werden dann erforderlich, wenn die Fertigungskapazitäten der aufein-ander Bezogenen Fertigungsstufen nicht vollständig aufeinander abgestimmt sind. Ist z. B. der Ausstoß einer Fertigungsstufe größer als der unmittelbare Bedarf der nachfolgenden Stufe, dann müssen diese Teilfertigerzeugnisse zwischengelagert werden; im umgekehrten Falle muß die fehlende Menge ggf. über fremdbezogene Montageteile abgedeckt werden. Zu den Z. zählen auch solche Lager, in denen sich qualitative Veränderungen an den eingelagerten Gütern vollziehen (Reifeprozesse); die Lagerhaltung ist hier ein Teil des Fertigungsprozesses. Nach Erreichung eines bestimmten Reifegrades werden die Güter der nächsten Fertigungsstufe bereitgestellt. Als typische Beispiele sind hier zu nennen: Gärprozesse in der Bier-, Wein-, Sektproduktion; Lagerung von Hölzern. Z. sind auf allen Stufen des Fertigungsprozesses zu finden; sie laufen in zeitlicher Parallelität dazu.