[2] Soziale Vorschrift, in welchem Alter man (spätestens) einen Status (z.B. Leben aufgrund eigenen Verdienstes), einen bestimmten Handlungsbereich (z.B. Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht oder Elternschaft) oder einen bestimmten Kompetenzbereich (z.B. Lesen können) erreicht haben sollte.