auch Analogismus, Schlussverfahren, bei dem auf Grund von Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten von Sachverhalten oder Systemen in bestimmten Funktionsweisen, Strukturen, Eigenschaften von Elementen auf die Ahnlichkeit auch anderer Funktionen, Bestandteile usw. der Systeme geschlossen wird. Siehe auch Analogismus, Analogieschluss