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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Forward-, Futurerate-Agreement

Abk.: FRA. Art eines Zinstermingeschäfts in Form eines Einlagentermingeschäfts. Vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Parteien, durch die bestimmte fixierte Zinssätze abgesprochen werden für eine in Zukunft - z. B. in 3 oder 6 Monaten - zu tätigende hohe Einlage oder für einen zu vergebenden (aufzunehmenden) hohen Kredit. Per FRA lassen sich heutige Zinskonditionen per Termin, d.h. für einen zukünftigen Zeitpunkt, festlegen, also ein als günstig angesehener heutiger Zinssatz sich für den betr. Termin sichern. Insoweit schaltet der Begünstigte für sich das Zinsänderungsrisiko aus. Es handelt sich um eine im Interbankengeschäft abgewickelte, nicht oder wenig standardisierte Form der Zinstermingeschäfte. Anders: Inte-restratefutures.



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Weitere Begriffe : Kreditrisiko, ökologiebezogenes | Mindesteigenkapital nach Basel II | Innungskrankenkassen (IKK)
 
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