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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Interesse

In der Wirtschaftssoziologie: [1] „subjektives“ I., psychologisch die Ausrichtung von „Aufmerksamkeit, Gedanken und Absichten“ (Rubinstein) einer Person auf einen Gegenstand oder Sachverhalt, dem ein subjektiver Wert zugeschrieben wird. Dynamisches, motivierendes Merkmal, das sich als individuelle „Einstellung zum Wertvollen“ (C.F. Graumann) kennzeichnen lässt. Die Prüfung der I.n als Persönlichkeitsmerkmale relativ hoher Konstanz geschieht mit spezifischen Fragebogen. [2] Bezeichnung für Absichten und Ziele (vor allem: materielle, ökonomische und politische Ziele), deren Verwirklichung für eine Person, Gruppe oder Organisation nützlich oder vorteilhaft ist. In diesem Sinne ist Interesse häufig gleichbedeutend mit (persönlichem oder Gruppen-) Vorteil, Nutzen. Interesse wird nicht selten aus Annahmen über Bedürfnisse abgeleitet. Unter der Voraussetzung, dass Menschen sich über das, was für sie in einer gegebenen Situation von Vorteil wäre, subjektiv täuschen können, nennt man die diesem Vorteil tatsächlich entsprechenden Ziele auch „objektive I.n“. So können nach marxistischer Auffassung unter kapitalistischen Bedingungen die „subjektiven“ I.n der einzelnen Arbeiter (etwa ihr Wunsch nach individuellem sozialem Aufstieg) ihren „objektiven“ I.n, die sich aus ihrer „Klassenlage“ ergeben (Klasseninteresse), widersprechen. 1. Jurist. Bezeichnung für den bei einem Schadensersatz aus einem Vertrag geltend zu machenden Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich vor und nach dem schädigenden Tatbestand darstellt. 2. Tatbestand, dass eine Bank bei einem anderen Unternehmen, auch einer anderen Bank, wesentlich beteiligt ist, über Stimmen- und Einflussmehrheit verfügt u. dgl.



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Interes(trate)adjustment-Clause
 
Interesse, erkenntnisleitendes
 
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