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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Naturrecht

In der Wirtschaftssoziologie: Was jeweils in einer historischen Epoche Naturrecht ist, entscheidet sich in ihr: Das klassische N., das Naturrecht des Mittelalters, ist das Recht, das sich aus der gottgewollten Dynamik des Seins ergibt. Das Naturrecht der aufsteigenden bürgerlichen Gesellschaft setzte sich zur Seinsordnung des Feudalismus in Widerspruch; es gründete sein Naturreich auf die vorgeschichtliche Gegebenheit des wirtschaftenden Menschen. Soweit es auf die Zerstörung des regime feodal gerichtet war, entfaltete es seine revolutionäre Dimension; bedroht durch die Ansprüche des vierten Standes, verwandelte es seine Natürlichkeit in die Apologie der bürgerlichen Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der Ausdifferenzierung der Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert zur Wissenschaft des positiven Rechts, einem Entwicklungsprozess, der das Recht der Natur durch die Natur des Rechts ablöste, verstärkte sich dieser apologetische Charakter des N.s; es wurde zu einem Mittel des Schutzes für die sich juristisch immanent entfaltende positive Rechtswissenschaft.



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