A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zahlscheingebühr
Von
Banken
erhobene
Gebühr
bei
Bareinzahlung
en per
Zahlschein
am Schalter auf bei ihnen geführte
Konten
, vor allem, wenn es sich um
Konten
Dritter, also nicht des Einzahlenden, handelt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zahlschein
Zahlstelle
Weitere Begriffe :
Eigeneinrichtung einer Krankenkasse
Bausparkasse, Schwankungsreserve
Quote
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum