Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Absatzkosten

entstehen der Unternehmung aus der Verkaufstätigkeit und können aufgeteilt werden in:

1. Reine Verkaufskosten: Einzelkosten für die Verkaufstätigkeit, z.B. Gehälter, Provisionen, Telefon.

2. Beförderungskosten: direkte Kosten für die Fortbewegung der Ware vom Verkäufer zum Käufer, z.B. Verpackungs- und Transportkosten

3. Regulierungskosten: direkte Kosten des Zahlungsvorganges, z.B. Überweisungsgebühren. (Distributionskosten)

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Absatzkette
Absatzkreditpolitik

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Toto Pflegestufe Zusammengesetzte Kosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum