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Akkreditivbevorschussung
(engl.:
packing credit
,
anticipatory credit
,
advance against a documentary credit
)
zur Erleichterung der
Finanzierung
des
Wareneinkauf
s und/oder des -
versand
s entwickelte
Sonderform
des
Akkreditivs
.
Sie erlaubt es, aufgrund entsprechender
Weisung
en (
Importeur
an Importeurbank, Importeurbank an
Exporteurbank
) dem
Exporteur
unter bestimmten
Bedingung
en die
Zahlung
von Vorschüssen (
Vorauszahlung
) einzuräumen. Als
Instrumente
dienen hier generell die (Farb-)
Klausel
n in ihren
Varianten
Green Clause
(gesicherte Bevorschussung durch
Lagerschein
) und
Red Clause
(ungesicherte Bevorschussung bei
Haftung
der
Akkreditivbank
). Das mit der Akkreditivbevorschussung
verbundene
Risiko
trägt der
Importeur
(ggf. die Importeurbank als akkreditivstellende
Bank
).
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