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Aktienputanleihen

berechtigen ihren Schuldner im Zeitpunkt der Tilgung, anstelle der nominalen Tilgungsleistung zu vorher festgelegten Konditionen entweder
(a) eine definierte Aktie zu einem bestimmten Kurs zu liefern,
(b) die Differenz Aktienkurs zu Nominalbetrag der Anleihe vom Nominalbetrag abzuziehen.

 

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