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Ausfuhrzoll

Siehe auch: Zoll

Auf ausgeführte Waren zu erhebende Zölle, die auf der Grundlage zollrechtlicher Vorschriften zur Drosselung von Exporten (zum Beispiel nichtregenerierbarer Rohstoffe), zur Sicherung des Inlandsbedarfs bzw. zur Begünstigung der Verarbeitung der betroffenen Güter im Inland basieren (Abschöpfung). Im Bereich der Europäischen Gemeinschaften (EG) (Zollgebiet) werden keine Ausfuhrzölle erhoben.

ist ein Zoll, der beim Ausfuhren der Ware aus dem nationalen Zollgebiet zu entrichten ist. Er ist inzwischen unbedeutend geworden und wird nur noch von einzelnen Entwicklungsländern angewendet. Wirksamer als ein Ausfuhrzoll ist eine Kontingentierung des Exports.

 

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